ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stiftung Württembergische Philharmonie Reutlingen
Anmerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern auf dieser Website die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
1. Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) finden Anwendung auf die zwischen Ihnen und uns, der Stiftung Württembergische Philharmonie Reutlingen (nachfolgend „WPR“ genannt) geschlossenen Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten, Gutscheinen, Wahlabonnements oder durch den Abschluss eines Abonnementvertrags.
1.2 Weiterhin finden die AGB auch Anwendung über die auf der Webseite www.wuerttembergische-philharmonie.de geschlossenen Verträge hinsichtlich des Erwerbs von Eintrittskarten und Gutscheinen.
1.3 Weiterhin finden die AGB Anwendung auf den Zutritt zu Veranstaltungen der WPR und stellen die Regeln für die Besucher dar.
1.4 Für Abonnenten gelten zudem die Abonnementbedingungen.
2. Erwerb von Eintrittskarten und Abonnements
2.1 Allgemeine Regelungen
2.1.1 Spielpläne und Anfangszeiten
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden von der WPR in den von ihr herausgegebenen offiziellen Veröffentlichungen und auf ihrer Internetseite bekannt gegeben. Änderungen, auch kurzfristige, bleiben vorbehalten. Für Besetzungsangaben wird keine Gewähr übernommen. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt die WPR keine Gewähr.
2.1.2 Eintrittspreise und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Eintrittspreise und Ermäßigungsbedingungen sind auf unserer Homepage unter Karten & Service: Preise und Ermäßigungen ersichtlich. Änderungen bleiben dabei ausdrücklich vorbehalten. Bei einzelnen Veranstaltungen (z.B. Sonderveranstaltungen) ist eine besondere Preisgestaltung möglich. Eintrittspreise und Ermäßigungen gelten nur für Eigenveranstaltungen der WPR, nicht für Gastspiele.
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem jeweiligen Berechtigungsnachweis gültig und sind nicht übertragbar. Auf bereits erworbene Eintrittskarten kann nachträglich keine Ermäßigung mehr gewährt werden. Die Ermäßigung gilt nicht für Gutscheine oder Gebühren.
Für Rollstuhlfahrer und je eine Begleitperson steht eine bestimmte Anzahl von Sonderplätzen zur Verfügung, die im Kartenbüro der WPR gesondert bestellt werden müssen.
Nach Maßgabe des Kartenaufdrucks berechtigt die Eintrittskarte den Inhaber, alle Verkehrsmittel des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau (naldo) innerhalb von vier Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Fahrt zum Veranstaltungsort und nach Ende der Veranstaltung zur Rückfahrt zu nutzen. Hinsichtlich dieser Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und naldo ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Beförderungsbedingungen des naldo gelten.
2.2 Reservierung und Vorverkauf
2.2.1. Regelungen für alle Verkaufswege
Der Kartenvorverkauf beginnt im Kartenbüro der WPR, den Vorverkaufsstellen und online zu den in den Veröffentlichungen der WPR genannten Zeitpunkten. Die WPR behält sich vor, den Verkauf in zeitlicher Hinsicht, im Hinblick auf die Abgabe ermäßigter Karten und/oder bezüglich bestimmter Vertriebswege einzuschränken. Für Gruppenbestellungen können besondere Regelungen gelten.
2.2.2 Umtausch und Rückgabe von Eintrittskarten
Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet entsprechend § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung.
Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs oder Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.ä.) berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Bei Absage oder bei Abbruch einer Vorstellung, wenn zum Zeitpunkt des Abbruchs weniger als die Hälfte der Vorstellung gespielt war, wird eine Ersatzvorstellung angeboten oder, falls dies aus spielplantechnischen oder anderen Gründen nicht möglich ist, der Eintrittspreis erstattet. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Besuchers wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen gegenüber der WPR geltend gemacht wird.
2.2.3. Reservierungen
Eintrittskarten können im Kartenbüro der WPR und in den Vorverkaufsstellen persönlich oder telefonisch reserviert werden und müssen innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, nach Ablauf von 7 Tagen wird die Reservierung automatisch vom System gelöscht. Ab 7 Tagen vor der Veranstaltung ist eine Reservierung für die Abendkasse möglich. Für die Abendkasse reservierte Karten müssen spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, danach verfällt die Reservierung.
2.2.4 Abendkasse
Die Abendkasse öffnet jeweils eine Stunde vor Beginn der Veranstaltung, bei Sinfoniekonzerten wegen der Einführung schon um 18.45 Uhr und schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn. Für die Abendkasse reservierte Karten müssen spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn abgeholt werden, danach verfällt die Reservierung. Vorverkauf und Reservierungen für andere Veranstaltungen sind an der Abendkasse nicht möglich. Die Bezahlung ist in bar oder per ec-Karte möglich.
2.2.5 Kartenbüro der WPR
Das Kartenbüro der WPR ist Montag bis Freitag von 08:30-12:30 Uhr geöffnet. Die Bezahlung von Eintrittskarten und Gutscheinen im Kartenbüro der WPR erfolgt in bar, mit ec-Karte, per SEPA-Lastschrift oder mittels eines von der WPR ausgestellten Gutscheins. Telefonische Bestellungen können an der Abendkasse hinterlegt oder gegen 3 Euro Versandgebühr auf Risiko des Bestellers per Post zugeschickt werden, die Bezahlung erfolgt ausschließlich per SEPA-Lastschrift. Eintrittskarten für Matinee- und Seelenbalsam-Konzerte sind ausschließlich im Kartenbüro der WPR und an der Tageskasse erhältlich, Eintrittskarten für Matinee-Konzerte sind zusätzlich auch online erhältlich.
2.3 Ticket Verkauf über die Homepage der WPR
Online-Bestellungen sind mit Beginn des Vorverkaufs über den Spielplan auf der Homepage der WPR möglich. Eintrittskarten für Seelenbalsam-Konzerte sind nicht online erhältlich.
Sie können sich unter dem Reiter „Konzerte“ das gewünschte Konzert aussuchen und auf den Link „Ticket kaufen“ klicken. Diesen Link finden Sie in der Konzertübersicht unterhalb des Termins oder am Ende der Konzertbeschreibung, sofern das Konzert für den Online-Kartenverkauf freigegeben ist. Wenn Sie auf den Link klicken wird Ihnen eine Darstellung der Plätze im Konzertsaal angezeigt über welche Sie zwischen den noch verfügbaren Plätzen innerhalb der angezeigten Preisgruppen wählen können. Durch einzelnes Anklicken der gewünschten Plätze werden diese markiert. Über den entsprechenden Button auf der rechten Seite können Sie die Markierung entweder aufheben oder die Karten für die entsprechenden Sitzplätze in den Warenkorb legen. Im Warenkorb haben Sie dann auch die Möglichkeit eine eventuelle Ermäßigungskategorie zu wählen. Die Produkte im Warenkorb können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons „zum Warenkorb“ oben rechts im Shop ansehen. Wenn Sie die Karten im Warenkorb kaufen wollen, müssen Sie sich zunächst als Kunde durch Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, eines Passwortes sowie Ihrer Adressdaten registrieren oder als bereits registrierter Kunde durch Angabe Ihrer Kundennummer/E-Mail-Adresse und Ihres Passwortes anmelden. Die Pflichtangaben sind mit einem* gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Danach müssen Sie die gewünschte Versand- und Zahlungsart auswählen. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Karten ab. Ihr Angebot kann jedoch nur abgegeben werden, wenn Sie durch jeweiliges Anklicken der Kästchen sowohl unseren AGB zustimmen, als auch die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis nehmen, die jeweils durch einen Link eingesehen werden können. Der Bestellvorgang lässt sich jederzeit durch das Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Die Auftragsbestätigung erhalten Sie per E-Mail unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung. Damit ist der Kaufvertrag geschlossen.
2.3.1 Der Nutzer ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Nutzer diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche E-Mail-Adresse an, so kann die WPR, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Für Online-Bestellungen stehen drei Versandarten zur Verfügung: Sie können an der Abendkasse hinterlegt, gegen 3,00 Euro Versandgebühr auf Risiko des Bestellers per Post zugeschickt oder mittels Print@Home selbst ausgedruckt werden. Die Lieferzeit beträgt 2 bis 4 Werktage nach Eingang der Bestellung. Eine eventuelle Verzögerung der Auslieferung wird dem Kunden schnellstmöglich mitgeteilt. Bei Abholung an der Abendkasse erhält der Nutzer eine Kaufbestätigung mit einer Abholnummer zum Ausdrucken und Vorlegen an der Abendkasse. Bei Print@Home druckt der Käufer die Bestellung nach Abschluss des Kaufs selbst aus.
2.3.3 Die Bezahlung von Online-Bestellungen erfolgt per SEPA-Lastschrift oder mit Paypal. Die Kosten für zurückgegebene Lastschriften stellen wir dem Käufer in Rechnung.
2.3.4 Die WPR behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen.
3. Widerrufsrecht
Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet entsprechend § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB keine Anwendung.
4. Abonnementbedingungen Sinfonie-/Kaleidoskop-Abonnements
4.1 Umfang des Abonnements
Das Abonnement gilt für eine Spielzeit und umfasst pro Abonnent einen festgelegten Platz für alle Konzerte einer Konzertreihe. Die Spielzeit richtet sich nach dem aktuellen Spielplan. Die Dauer der aktuellen Spielzeit und die genaue Anzahl der im jeweiligen Abonnement enthaltenen Konzerte sind auf unserer Homepage unter Karten & Service: Abonnements ersichtlich oder können telefonisch im Kartenbüro der WPR erfragt werden. Ein Platzwechsel ist während der Spielzeit nicht möglich. Änderungswünsche können der WPR jederzeit mitgeteilt werden, diese werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
4.2 Abonnementpreis und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Abonnementpreise und Ermäßigungsbedingungen sind auf unserer Homepage unter Karten & Service: Preise und Ermäßigungen ersichtlich.
4.3 Zahlungsweise
Die Bezahlung des Abonnements erfolgt in bar, mit ec-Karte, per Überweisung, per SEPA-Lastschrift oder mittels eines von der WPR ausgestellten Gutscheins.
4.4 Zusendung/Abholung der Abonnementausweise
Die Abholung der Abonnementausweise für die bevorstehende Spielzeit ist im Kartenbüro der WPR jeweils ab Anfang Juli möglich, der genaue Termin kann den Veröffentlichungen der WPR entnommen werden. Der Versand der Abonnementausweise erfolgt Anfang September gegen eine Versandgebühr in Höhe von 3 Euro auf Risiko des Abonnenten.
4.5 Umtausch und Rücknahme
Es besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch von Abonnementkarten.
Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen bleiben vorbehalten und begründen keinen Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abonnementkarten. Die WPR behält sich ein Umsetzungsrecht vor, wenn dies aus organisatorischen oder künstlerischen Gründen erforderlich wird. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.
4.6 Verlängerung des Abonnements
Das Abonnement behält seine Gültigkeit auch für die jeweils nächste Saison, wenn es nicht spätestens zum 30. Juni der laufenden Spielzeit schriftlich gekündigt wird. Die WPR behält sich die fristlose Kündigung des Abonnements im Falle eines Verstoßes gegen die Abonnementbedingungen durch den Abonnenten vor. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Abonnent wiederholt die Durchführung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Abonnent den Abonnementausweis unverzüglich an die WPR zurückzugeben. Nach erfolgter Rückgabe wird ihm der Abonnementbetrag anteilig erstattet.
4.7 Weitergabe von Abonnementkarten
Der öffentliche und gewerbsmäßige Weiterverkauf von Abonnementkarten ist nicht gestattet. Im privaten Umfeld können Abonnementkarten weitergegeben werden, ein Anspruch auf Ausstellung einer Ersatzkarte besteht nicht.
4.8 Änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung
Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen des Namens, seiner Anschrift und bei Zahlung mittels SEPA-Lastschrift seiner Bankverbindung unverzüglich dem Kartenbüro schriftlich mitzuteilen.
4.9 Verlust von Abonnementausweisen
Verliert ein Abonnent seinen Abonnementausweis, kann ihm gegen Vorlage des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr von fünf Euro ein Ersatzausweis ausgestellt werden. In diesem Fall verliert der Originalausweis seine Gültigkeit.
5. Abonnementbedingungen Wahl- und Misch-Abonnements
5.1 Umfang des Wahl-/Misch-Abonnements
Das Abonnement gilt für eine Spielzeit und umfasst pro Abonnent:
Wahlabo Sinfoniekonzert: 4 Gutscheine für ein Sinfoniekonzert
Wahlabo Kaleidoskop: 4 Gutscheine für ein Kaleidoskopkonzert
Mischabo: jeweils 2 Gutscheine für ein Sinfonie- und ein Kaleidoskopkonzert
5.2 Abonnementpreis und Ermäßigungen
Die jeweils gültigen Abonnementpreise und Ermäßigungsbedingungen sind auf unserer Homepage unter Karten & Service: Preise und Ermäßigungen ersichtlich.
5.3 Zahlungsweise
Die Bezahlung des Wahl-/Misch-Abonnements erfolgt in bar, mit ec-Karte, per Überweisung, per SEPA-Lastschrift oder mittels eines von der WPR ausgestellten Gutscheins.
5.4 Zusendung/Abholung der Gutscheine bzw. Eintrittskarten
Die Buchung der Wahl-Abonnements und die Abholung der Tickets bzw. Gutscheine für die bevorstehende Spielzeit ist im GEA-Service Center oder dem Kartenbüro der WPR ab Anfang September möglich, der genaue Termin kann den Veröffentlichungen der WPR entnommen werden. Die Zusendung der Gutscheine bzw. der Eintrittskarten nach erfolgter Einlösung erfolgt direkt nach Bestellung/Einlösung. Je Zusendung wird eine Versandgebühr in Höhe von 3 Euro erhoben, das Versandrisiko trägt der Abonnent.
5.5 Einlösung der Gutscheine
Die Einlösung der Gutscheine in Eintrittskarten für die bevorstehende Spielzeit ist im GEA-Service Center, dem Kartenbüro der WPR oder online ab Anfang September möglich, der genaue Termin ist auf der Homepage der WPR unter Karten & Service: Abonnements ersichtlich. Die Einlösung der Gutscheine in Eintrittskarten erfolgt soweit vorhanden in der gebuchten Preisgruppe, ansonsten in einer niedrigeren bzw. gegen Aufzahlung in einer höheren Preisgruppe. Ein Anspruch auf freie Plätze besteht nicht. Für die Einlösung online muss Ihr Kundenkonto ggf. für die Buchung freigeschaltet werden, wenden Sie sich hierfür an das Kartenbüro der WPR.
5.6 Umtausch von Eintrittskarten nach Einlösung
Kann ein gebuchter Termin nicht wahrgenommen werden, besteht die Möglichkeit, innerhalb der laufenden Spielzeit in ein anderes Konzert derselben Reihe zu tauschen, sofern noch vorhanden. Der Umtausch muss spätestens einen Tag vor dem Konzert gegen Vorlage der Eintrittskarte im GEA-Service Center oder dem Kartenbüro der WPR erfolgen. Nicht besuchte Konzerte können nicht rückvergütet werden.
6. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
7. Besucherordnung für die Spielstätte „Studio der WPR“ (Marie-Curie-Str. 8, 72760 Reutlingen)
7.1 Einlass in den Zuschauerraum wird nur mit einer gültigen Eintrittskarte gewährt.
7.2 Besucher, die erst nach Beginn der Vorstellung eintreffen, haben vor der Pause keinen Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum. Sie können ihre Plätze erst zur Pause einnehmen. Ebenso kann, wenn das Zeichen zum Wiedereinnehmen der Plätze nach der Pause nicht beachtet wurde, kein Anspruch auf Einlass nach Wiederbeginn der Vorstellung erhoben werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause, besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum, wenn Besucher nach Beginn der Vorstellung eintreffen. Den Anweisungen des Einlasspersonals bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des nächst verfügbaren Platzes ist Folge zu leisten. Bei Veranstaltungen im Studio der WPR mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz.
7.3 Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haftet die WPR nicht, ebenso wenig für den Verlust von Sachen in den Räumlichkeiten der WPR. Der Verlust von Gegenständen ist dem Einlass- bzw. Aufsichtspersonal unverzüglich anzuzeigen. Gegenstände jeder Art, die in Räumen der WPR gefunden werden, sind beim Einlass- bzw. Aufsichtspersonal abzugeben. Die Gegenstände werden von der WPR bis zum Ablauf von sechs Monaten aufbewahrt. Im Übrigen gelten die §§ 978 ff. BGB.
7.4 Das Rauchen ist in den Räumlichkeiten der WPR nicht gestattet.
7.5 Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
7.6 Fotografieren, Filmaufnahmen sowie Tonaufnahmen während der Vorstellung oder sonstigen Veranstaltungen der WPR sind aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt, sofern nicht eine besondere schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung hierfür vorliegt.
Widerrechtlich aufgenommenes Bild- oder Tonmaterial ist vom Besitzer im Beisein eines Vertreters der Geschäftsleitung zu löschen. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden.
7.7 Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im ausgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
7.8 Kinder unter 3 Jahren dürfen keine regulären Veranstaltungen der WPR besuchen, es sei denn es handelt sich um Veranstaltungen oder Führungen, die für Kinder dieses Alters geeignet oder dafür konzipiert sind. Altersempfehlungen für Kinder / Jugendliche können beim Verkaufspersonal erfragt werden.
7.9 Das Mitbringen von Tieren in die Räumlichkeiten der WPR und den Zuschauerraum ist nicht gestattet.
7.10 Die WPR übt in ihrer Spielstätte das Hausrecht aus. Sie ist berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechtes Hausverweise bzw. -verbote auszusprechen. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
7.11 Besuchern kann trotz gültiger Eintrittskarte der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat. Personen, die den Kartenverkauf behindern, stören oder das Publikum belästigen, können aus dem Haus gewiesen werden. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung gewiesen werden, wenn sie diese stören, andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
7.12 Bei Brand oder sonstigen Gefahrensituationen haben die Besucher das Haus sofort ohne Umwege durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge zu verlassen. Den Anweisungen des Personals der WPR ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Hausordnung auswärtige Spielorte der WPR und Stadthalle Reutlingen
8.1 Bei auswärtigen Spielorten der WPR und in ihrer Hauptspielstätte, der Stadthalle Reutlingen (SHR GmbH), gilt die Haus- bzw. Besucherordnung der jeweiligen Spielstätte, sofern die WPR Veranstalter ist.
8.2 Bei Veranstaltungen der WPR in der SHR GmbH kann bei Störfällen oder aus Sicherheitsgründen die teilweise oder komplette Evakuierung, Schließung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen und deren Räumung von den Behörden, der SHR GmbH oder von der WPR (Veranstalter) angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf dem Gelände und den Freiflächen aufhalten, haben den Aufforderungen der Behörden, der SHR GmbH, der WPR sowie des beauftragten Ordnungsdienstes, der Polizei und Feuerwehr unverzüglich und ohne Ausnahme zu folgen und bei einer Evakuierungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen, ohne die Garderobe vorher abzuholen.
9. Haftung
Für Schäden haftet die WPR, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur,
a) soweit der WPR oder ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt
b) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit
c) bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
d) bei Mängeln, die die WPR arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die WPR garantiert hat
e) soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet die WPR nicht.
Eine wesentliche Vertragspflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (unter Ausschluss von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) haftet die WPR jedoch nur begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Der vertragstypische, vorhersehbare Schaden ist in Höhe des Vertragswertes der betroffenen Leistung anzusetzen.
10. Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
11. Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt vorbehaltlich zwingender Verbraucherschutzvorschriften ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Reutlingen, 31.07.2023