5. Weitere Informationen zur Teilnahme
Anwesenheitspflicht bei Proben
Eine komplette Anwesenheit bei allen Proben (mit Ausnahme von Saxophon und Celesta) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Konzert. Es wird einen Probenplan geben, aus welchem hervorgeht, welches Werk zu welchen Zeiten geprobt wird. Grundsätzlich werden an allen Probentagen alle Werke geprobt.
Notenversand
Die Noten werden nach Eingang der Teilnahmegebühr im März 2025 per E-Mail versendet. Die Streicherstimmen werden eingerichtet sein.
Unterkunft, Anfahrt, Verpflegung
Leider können Kosten für Anfahrt, Übernachtung und Verpflegung nicht übernommen werden.
Welche Stimmpositionen sind durch Bewerber*innen zu besetzen?
- Streicher: Violine 1, Violine 2, Viola, Cello, Kontrabass.
Pultteilung in allen Stimmen. Pro Pult ein*e Musiker*in der WPR gemeinsam mit einem der ausgewählten Teilnehmenden.
- Fl 2, Fl 3 mit Picc. / Ob 2/ Ob 3 mit Englischhorn/ Klar 2/Bassklarinette/ Fg 2/ Kontrafagott/ Horn 2,3, 4/ Trp 2, 3 / Pos 2, 3/ Tuba/ Harfe/ Schlagwerk
- Saxophon und Celesta
In jeder Instrumentengruppe wird ein Musiker*in der WPR mitspielen
Bewerbung für Piccolo / Englischhorn / Bassklarinette / Kontrafagott bitte explizit angeben. Das Video kann dennoch mit Flöte / Oboe / Klarinette / Fagott aufgenommen werden.
Wer spielt welches Werk?
Um möglichst vielen Bewerber*innen eine Teilnahme zu ermöglichen, spielt in der Regel jede*r Teilnehmende eine der beiden Konzerthälften.
Die Einteilung, welche*r Teilnehmende bei welcher Konzerthälfte mitwirkt, obliegt der künstlerischen Leitung.
Ein spezieller Wunsch für das Mitwirken bei einem Werk kann angegeben werden, muss aber nicht unbedingt berücksichtigt werden. Die Entscheidung liegt bei der künstlerischen Leitung.
Werden Stimmen gedoppelt?
Es ist nicht vorgesehen, Stimmen zu doppeln. Die Werke werden in Originalbesetzung gespielt.