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STIFTUNG WÜRTTEMBERGISCHE PHILHARMONIE REUTLINGEN

Die Württembergische Philharmonie wurde mit Wirkung vom 20. Juli 1998 zu einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts umgewandelt.
Die Grundidee einer Stiftung ist es, dass Stifter Vermögen für einen von ihm gewählten Zweck auf Dauer zur Verfügung stellen. Von Seiten der Träger, der Stadt Reutlingen und dem Land Baden-Württemberg, aber auch von zahlreichen Einzelpersonen, Unternehmen und Institutionen aus Reutlingen erhielt die Stiftung eine solide Grundlage für den weiteren Vermögensaufbau. Da nur die Erträge des Stiftungsvermögens für die Förderung aufgebraucht werden, bleibt das Stiftungskapital selbst dauerhaft erhalten.

Stiften zahlt sich aus
Der Staat honoriert Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen, indem er der Stiftung und den Stiftern erhebliche Steuervorteile gewährt. Auf alle Zuwendungen treffen die Bestimmungen des "Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen" vom 14. Juli 2000 zu. Das Gesetz bringt Personen, die Zuwendungen an Stiftungen geben wollen, eine Reihe von steuerlichen Anreizen im Rahmen der Einkommensteuer aber auch bei der Körperschafts- und Gewerbesteuer.

Hier können Sie stiften gehen
Es gibt viele Möglichkeiten zu stiften: Im Rahmen eines runden Geburtstages kann für die Stiftung gesammelt werden oder statt Weihnachtsgeschenken können Geldbeträge auf das Konto der Stiftung Württembergische Philharmonie überwiesen werden. Es kann auch eine eigene Unterstiftung gegründet werden.

Machen Sie mit!

Unterstützen Sie die Stiftung Württembergische Philharmonie! Tragen Sie zu einem aktiven Musikleben in Reutlingen bei!

Kreissparkasse Reutlingen

IBAN: DE87 6405 0000 0000 0060 04
BIC: SOLADES1REU

Vereinigte Volksbanken eG

IBAN: DE90 6039 0000 0170 3880 00
BIC: GENODES1BBV