Ein Umtausch oder die Rücknahme von Eintrittskarten gegen Erstattung des Kaufpreises ist grundsätzlich nicht möglich. Für verfallene Karten wird kein Ersatz geleistet. Die Regelungen des BGB über Fernabsatzverträge findet entsprechend § 312 b III Ziffer 6 BGB keine Anwendung.